Wirkungsloses Regelwerk oder ein Schritt in die richtige Richtung? Bislang haben nur wenige Arbeitnehmer das Familienpflegezeitgesetz in Anspruch genommen. Wir klären Sie über die Vor- und Nachteile auf.
Ein jeder fasst mit dem Beginn des neuen Jahres gute Vorsätze, Dinge zu ändern. Mehr Zeit für die Familie zu haben, ist häufig einer davon. Bei 2,63 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland heißt das nicht zwangsläufig mehr Zeit für die eigenen Kinder zu haben. Sich intensiver um ältere und kranke Familienangehörige kümmern zu können, wird für Arbeitnehmer immer wichtiger. Laut einer Umfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) lassen sich aber für 79 Prozent der Betroffenen Beruf und Pflege nur sehr schlecht vereinbaren. Viele müssen dann ihren Job aufgeben, um der Pflege gerecht zu werden.
An dieser Stelle sollte das Familienpflegezeitgesetz greifen, das vor einem Jahr eingeführt wurde und nun nach einem ersten Resümee harte Kritik einstecken musste. Zu unverbindlich, gut gedacht aber schlecht gemacht, wirkungslos – wettern Medien, Verbände und Opposition. Der Knackpunkt: Im Gegensatz zur Pflegezeit haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit. Diese ermöglicht Arbeitnehmern für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren reduziert zu arbeiten bei nur geringen Lohneinbußen. Das Gesetz gibt zwar Rahmenbedingungen vor, ob diese aber tatsächlich vom Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden können, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber einwilligt.
In den Augen der Kritiker ist das die grundlegende Ursache, warum nach einem Jahr nur knapp 200 Anträge auf Familienpflegezeit gestellt wurden. Arbeitnehmer würden sich gar nicht erst die Mühe machen, mit ihrem Chef über das Thema zu sprechen, weil sie dessen Entscheidung in keiner Weise beeinflussen können. Im schlimmsten Fall fürchten sie sogar, aufgrund ihres Wunsches auf Familienpflegezeit benachteiligt zu werden.
Doch bei einem so komplexen Thema wie dem der Pflege von Familienangehörigen ist es einleuchtend, dass für jeden Einzelfall eine Individuallösung gefunden werden muss. Nur selten lassen sich die Pflegesituationen und -abläufe miteinander vergleichen. Auf der anderen Seite, muss auch der Arbeitgeber eine Lösung finden, um den Arbeitsausfall seines Mitarbeiters zu kompensieren. Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist die nötige Flexibilität oft nicht gegeben. Hinzu kommt, dass der betroffene Arbeitnehmer während der Pflege- und der Nachpflegezeit Kündigungsschutz genießt und nach dem vereinbarten Pflegezeitraum seinen Job wieder voll ausfüllen soll. Am Ende kann wohl nur in beiderseitigem Entgegenkommen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine zufriedenstellende Regelung gefunden zu werden.
(Quellen: ntv.de, bundesgesundheitsministerium.de