Sie haben Ihren Job „stets zur vollsten Zufriedenheit Ihres Arbeitgebers ausgeführt und auch sonst steckt Ihr Arbeitszeugnis voller Superlative? Herzlichen Glückwunsch. Ihrer Bewerbung verschafft das allerdings kaum einen Vorteil. Die Zeugnisse der anderen sind nämlich genau so herausragend. Warum Arbeitszeugnisse ihre Glaubwürdigkeit verlieren und mit welchen Alternativen Sie in Ihrer Bewerbung punkten können, erfahren Sie hier…
Dass ihr Arbeitszeugnis kaum noch Aussagekraft besitzt, glauben mittlerweile mehr als zwei Drittel der Internetnutzer. Das ergab eine Umfrage der Personen-Suchmaschine Yasni und der Personalberatung Xenagos. Schuld daran ist das einschränkende Regelwerk, das die Leistungsbewertung hierzulande abhängig macht vom Verhandlungsgeschick des Mitarbeiters. Demnach soll ein Arbeitszeugnis der Wahrheit entsprechen, muss aber immer wohlwollend formuliert sein. Notfalls können Arbeitnehmer für sie positive Aussagen vor Gericht durchsetzen. Bewertet der Chef Ihre Arbeitsleistung schlechter als befriedigend, steht er in der Beweispflicht. Um kostspieligen Gerichtsverhandlungen aus dem Weg zu gehen, lassen manche Arbeitgeber ihre Mitarbeiter das Zeugnis gleich selbst verfassen.
In Personalabteilungen ist diese Vorgehensweise längst bekannt. Wirkliche Leistungsträger haben da das Nachsehen. Ihr Zeugnis ist oft nicht besser, als das anderer Bewerber, die womöglich nicht im Job, sondern mit der besseren Verhandlungstaktik gegenüber ihrem Ex-Arbeitgeber glänzten. Viele Personalexperten sind daher der Meinung, dass Arbeitszeugnisse nur noch ergänzende Informationen über den Bewerber liefern, und ziehen zusätzliche Erkundigungen ein – zum Beispiel über das Internet.
In Business- und Kontaktnetzwerken, in professionellen Bewerberdatenbanken aber auch durch eine eigene Homepage oder einen Blog: Mit einem persönlichen Profil im Netz können Sie Ihre Kompetenzen herausstellen – oder sich ins Abseits manövrieren. Das gleiche gilt für persönliche Empfehlungen: Durch mündliche oder schriftliche Referenzen geben Sie Personalern die Möglichkeit, sich Ihre fachlichen und sozialen Qualifikationen durch Dritte bestätigen zu lassen. Vorausgesetzt Ihre Fürsprecher sind neutral und können Ihre Arbeitsleistung kompetent beurteilen.