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Kranführer Jobs

Die Einsatzgebiete von Kranführern sind vielfältig – genauso vielfältig wie die verschiedenen Arten von Kränen, die es im Baugewerbe, im Bergbau, in der Holz- und Metallindustrie oder an Frachtumschlaghöfen zu bedienen gilt. Insgesamt unterscheidet man zwischen 16 Hauptkranarten. Der Kranführer bewegt mit ihnen schwerste Lasten und transportiert Stück-, Schütt-, Sperr-, Lang- oder Massengut. Dabei gibt es für die verschiedenen Tätigkeiten, die unterschiedliche Arbeitsabläufe mit sich bringen, auch den passenden Kran. Deshalb beinhaltet eine Ausbildung zum Kranführer neben der allgemeingültigen Theorie auch immer Schwerpunkt-Wissen zu den Krantypen, wie dem Fahrzeugkran, dem LKW-Ladekran, dem Portalkrane, dem Auslegerkran oder dem Turmdrehkran.
Da der Kranführer über Kenntnisse in Pneumatik und Hydraulik verfügen muss und bei der Bewegung von Schwerstlasten eine große Verantwortung trägt, verlangt diese Tätigkeit nach Spezialisten, die neben fachlichem Know-How auch über gesetzliche Vorschriften Bescheid wissen müssen. Zuverlässigkeit und Sicherheit sind in diesem Beruf besonders wichtig, denn beim Transportieren von Lasten können Personen gefährdet werden und hohe Sachschäden entstehen. Zusätzlich zum Anheben und punktgenauem Absetzen von Lasten, gehören auch regelmäßige Rundgänge über das Betriebsgelände zu den Aufgaben des Kranführers. Kranführerlehrgänge, die meist in kleineren Gruppen durchgeführt werden, unterweisen die Teilnehmer in den „Grundsätzen für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ (BGI 921). Sie bestehen aus einem theoretischen und einen praktischen Teil. Zu dem in der Theorie vermittelten Wissen gehören Krantechnik, Kranbauarten, physikalische Grundbegriffe, Standsicherheit, Maschinenelemente und Sicherheitseinrichtungen. Der praktische Teil umfasst unter anderem die Bereiche feinfühliges Anheben und Absetzen von Lasten oder Dialogfahren mit mehreren Antrieben. Um zu der Ausbildung zum Kranführer zugelassen zu werden, müssen die Schulungsteilnehmer eine körperliche, geistige Eignung vorweisen, eine Gesundheitsuntersuchung absolviert haben, mindestens 18 Jahre alt sein und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

 

 
 
 
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