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Kraftverkehrsmeister Jobs

In Betrieben, welche über einen größeren Fuhrpark verfügen sind Kraftverkehrsmeister als leitende Mitarbeiter auf Führungsebene tätig. Wer den Posten zum Kraftverkehrsmeister anstrebt, muss nachweisen dass er erfolgreich eine Ausbildung als Berufskraftfahrer absolviert hat und in Folge dessen über eine Berufspraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse C/CE oder D von mindestens zwei Jahren verfügt. Alternativ können Personen die Ausbildung anstreben, welche eine andere anerkannte Lehre erfolgreich absolviert haben und daraufhin auf eine mindestens dreijährige Berufspraxis, auf bereits genannten Kraftfahrzeugen, zurückblicken können.

Der Beruf als Kraftverkehrsmeister ist somit eine aufbauende Ausbildung, die innerhalb sieben Monate absolviert wird. Dabei sind die Fortbildungsinhalte in drei Abschnitte geteilt. Der erste ist der fachrichtungsübergreifende Teil, in welchem u.a. Grundlagen für kosten- und rechtsbewusstes Handeln vermittelt werden. Weiterhin werden im fachrichtungsspezifischen Teil beispielsweise Verkehrsbetriebstechnik, Rechtsvorschriften im Kraftverkehr und mathematische Grundlagen gelehrt. Der dritte Baustein der Fortbildung zum Kraftverkehrsmeister besteht aus allgemeinen Grundlagen, wie z.B. Planung der Ausbildung, Förderung von Lernprozessen und dem Abschluss der Ausbildung.

Die Tätigkeit als Kraftverkehrsmeister beinhaltet verantwortungsvolle Aufgaben. Einige Tätigkeiten sind z.B. die Überwachung des Fuhrparks, die Sicherstellung dass Transportvorgänge qualifiziert ablaufen und die Einhaltung von Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.

Die Kosten für diese Weiterbildung belaufen sich auf circa 5.800 €, welche sich aus den Lehrgangsgebühren (bis ca. 4.500 €), den Prüfungsgebühren (bis ca. 550 €) und den Arbeitsmaterialien und der Fachliteratur (ca. 250 - 350 €) zusammen setzen. Hinzu fallen eventuelle Kosten für die Fahrt zum Arbeitsort bzw. für auswärtige Unterbringung bei Vollzeitausbildungen an. Diese Gebühren variieren jedoch unter den verschiedenen Anbietern. Zudem fallen die Unkosten für die Prüfung, die vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) stattfindet, je nach Gebührenordnung der jeweiligen IHK unterschiedlich aus. Es bestehen jedoch die Möglichkeiten Förderungen und Finanzierungen zu beantragen. So beispielsweise das Meister-BAfög nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) oder aber der Begabtenförderung zur beruflichen Bildung.

 

 
 
 
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